Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026
Ob Vorladung, Durchsuchung oder Führerscheinentzug: Ein Ermittlungsverfahren wirft viele Fragen auf, und jede Entscheidung in den ersten Stunden kann über den weiteren Verlauf entscheiden. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Mandanten in Köln, Düsseldorf, Aachen und Umgebung in allen Bereichen des Straf- und Verkehrsstrafrechts. Auf dieser Seite beantworte ich die Fragen, die mir Mandantinnen und Mandanten am häufigsten stellen. Für eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie mich für ein erstes vertrauliches Gespräch.

Erste Schritte im Strafverfahren
Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – was muss ich tun?
Bei einer polizeilichen Vorladung besteht in der Regel keine Pflicht zu erscheinen oder auszusagen. Ich empfehle dringend, vor jeder Aussage anwaltlichen Rat einzuholen und zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Eine unüberlegte Aussage lässt sich später kaum korrigieren und kann die Verteidigung erheblich erschweren. Kontaktieren Sie mich vor dem Termin, damit wir das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen. Einen Überblick über meine Tätigkeit als Strafverteidiger finden Sie hier.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Beschuldigte haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) und müssen sich nicht selbst belasten. Auch Angaben zur Sache gegenüber Zeugen der Polizei sind freiwillig. Als Faustregel gilt: erst Akteneinsicht durch den Verteidiger, dann Entscheidung über eine Aussage – niemals umgekehrt.
Was ist eine Hausdurchsuchung und welche Rechte habe ich?
Eine Hausdurchsuchung erfolgt meist auf richterliche Anordnung (§ 102 StPO) und dient der Beweissicherung. Sie haben das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen und den Durchsuchungsbeschluss einzusehen; Widerstand sollten Sie jedoch nicht leisten. Wichtig ist, Beobachtungen zum Ablauf zu dokumentieren und beschlagnahmte Gegenstände genau festzuhalten, damit wir dies rechtlich überprüfen können.
Was bedeutet ein Strafbefehl und wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung, meist bei geringerer Schuld. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 410 StPO). Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Lassen Sie einen Strafbefehl daher umgehend anwaltlich prüfen.
Ich wurde festgenommen – wie lange darf ich festgehalten werden?
Nach einer Festnahme muss spätestens am Tag nach der Ergreifung ein Richter über die weitere Freiheitsentziehung entscheiden (Art. 104 GG). Wird Untersuchungshaft angeordnet, ist unverzügliches anwaltliches Handeln entscheidend, um Haftbeschwerde einzulegen und auf eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung hinzuwirken.
Betroffen von einem Ermittlungsverfahren?
Je früher Sie handeln, desto größer Ihr Handlungsspielraum. Vereinbaren Sie jetzt eine erste vertrauliche Einschätzung.
Kosten, Ablauf & Wahl des Verteidigers
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell als Honorarvereinbarung getroffen, abhängig von Umfang, Aktenlage und Instanz. Nach einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung können die notwendigen Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Staatskasse erstattet werden. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Kosteneinschätzung für Ihren Fall.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger wird in bestimmten Fällen vom Gericht bestellt, ein Wahlverteidiger wird vom Beschuldigten frei ausgewählt und beauftragt. Der wesentliche Vorteil eines Wahlverteidigers: Sie bestimmen selbst, wem Sie Ihre Verteidigung anvertrauen, und die Zusammenarbeit beginnt oft früher im Verfahren – ein klarer Vorteil für eine wirksame Strategie.
Warum sollte ich mir überhaupt einen Anwalt nehmen, wenn ich unschuldig bin?
Gerade wenn Sie unschuldig sind, ist frühzeitige Verteidigung entscheidend: Nur ein Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen, die Beweislage sachlich einordnen und gezielt entlastende Umstände einbringen, bevor sich ein Verfahren verselbständigt. Ohne anwaltliche Begleitung entstehen häufig vermeidbare Nachteile allein durch unbedachte Aussagen oder verpasste Fristen.
Was macht einen Fachanwalt für Strafrecht besonders?
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ ist gesetzlich geschützt und setzt besondere theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren voraus, die von der Rechtsanwaltskammer geprüft werden. Sie erhalten damit die Sicherheit, dass Ihr Verteidiger nachweislich auf Strafrecht spezialisiert ist – nicht nur nebenbei tätig wird. Mehr zu meinem Werdegang finden Sie unter Über mich.
Wie läuft das Erstgespräch mit einem Strafverteidiger ab?
Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht, ich prüfe erste rechtliche Ansatzpunkte und wir besprechen das weitere Vorgehen, insbesondere die Akteneinsicht. Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Termine sind kurzfristig möglich – bei dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
In welchen Städten sind Sie als Strafverteidiger tätig?
Mein Kanzleisitz befindet sich in Köln; ich vertrete Mandanten regelmäßig auch vor Gerichten und Behörden in Düsseldorf, Aachen und dem gesamten Rheinland. Bei Bedarf übernehme ich die Verteidigung bundesweit, insbesondere wenn das Verfahren bereits in einem frühen Stadium ist.
Unsicher wegen der Kosten?
Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung zu Aufwand und Kosten Ihres Falls – unverbindlich.
Verkehrsstrafrecht & Führerschein

Mir wurde der Führerschein entzogen – was kann ich tun?
Ein Führerscheinentzug erfolgt meist nach Trunkenheits- oder Drogenfahrten, erheblichen Verkehrsverstößen oder Unfallflucht. Oft lässt sich die Dauer der Sperrfrist verkürzen oder eine vorläufige Entziehung anfechten, wenn formale oder inhaltliche Fehler im Verfahren vorliegen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung der Akte ist hier besonders wirkungsvoll. Einen Überblick über das gesamte Verkehrsstrafrecht finden Sie hier.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Nebenstrafe (meist 1–3 Monate) bei erhaltener Fahrerlaubnis, während der Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis vollständig entzieht und eine Neuerteilung inklusive Sperrfrist erfordert. Die Voraussetzungen und Verteidigungsmöglichkeiten unterscheiden sich erheblich – die richtige Einordnung ist der erste Schritt der Verteidigung.
Wann drohen eine MPU (Idiotentest) und wie bereite ich mich vor?
Eine MPU wird häufig nach hoher Alkohol- oder Drogenauffälligkeit, wiederholten Verstößen oder hoher Punktzahl im Fahreignungsregister angeordnet. Eine gute Vorbereitung beginnt idealerweise schon im Ermittlungsverfahren, da bereits dort gestellte Weichen die spätere MPU-Prognose beeinflussen können. Ich berate Sie, wie Sie die Erfolgsaussichten frühzeitig verbessern.
Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)?
Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen relative Fahruntüchtigkeit – beides ist strafbar. Die Folgen reichen von Geldstrafe über Fahrverbot bis zum Führerscheinentzug und Eintrag ins Führungszeugnis. Je nach Einzelfall lassen sich mildernde Umstände oder Verfahrensfehler bei der Messung geltend machen. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Alkohol am Steuer.
Was ist Unfallflucht und welche Strafe droht?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) kann bei bereits geringem Fremdschaden strafbar sein und zusätzlich zum Führerscheinentzug führen. Entscheidend sind oft Detailfragen wie die Wartezeit am Unfallort oder die Zurechenbarkeit des Schadens. Eine anwaltliche Prüfung der Beweislage kann hier über Einstellung oder Verurteilung entscheiden. Mehr zum Thema: Fahrerflucht.
Ich soll mich zu einem Bußgeld- oder Punkteverfahren äußern – was rate ich?
Auch im Bußgeldverfahren (z. B. Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße) gilt: keine vorschnelle Stellungnahme ohne Akteneinsicht. Messfehler, Toleranzabzüge oder Fristversäumnisse der Behörde führen regelmäßig zur Einstellung. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg lohnt sich eine anwaltliche Prüfung fast immer.
Führerschein oder Bußgeldbescheid in Gefahr?
Rufen Sie mich direkt an – gerade bei drohendem Fahrverbot zählt oft jeder Tag.
Besondere Verfahren & Sonstiges

Was passiert im Jugendstrafrecht anders als bei Erwachsenen?
Das Jugendstrafrecht (JGG) gilt für 14- bis 17-Jährige und in bestimmten Fällen auch für Heranwachsende bis 20 Jahre. Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke statt der Bestrafung; Sanktionen reichen von Weisungen über Arbeitsauflagen bis zur Jugendstrafe. Eine spezialisierte Verteidigung berücksichtigt hier besonders die persönliche und familiäre Situation. Weitere Details: Jugendstrafrecht.
Ich habe eine Anzeige wegen Betäubungsmitteln (Drogenbesitz) erhalten – was nun?
Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hängt viel von der Menge und der Frage ab, ob „geringe Menge“ oder Eigenkonsum vorliegt – hier kann eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG oder § 153 StPO in Betracht kommen. Auch drohende Konsequenzen für die Fahrerlaubnis sind frühzeitig zu prüfen und aktiv zu verteidigen. Mehr Informationen: Betäubungsmittelstrafrecht.
Wie lange bleibt eine Verurteilung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister sichtbar?
Die Eintragungsdauer richtet sich nach der Höhe der Strafe: Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen bei Ersttätern häufig gar nicht im polizeilichen Führungszeugnis, höhere Strafen mehrere Jahre. Im Bundeszentralregister selbst gelten längere, gestaffelte Löschfristen. Ich prüfe für Sie, welche Konsequenzen ein konkretes Urteil tatsächlich langfristig hat.
Wie erreiche ich Sie im Notfall, etwa bei einer laufenden Vernehmung?
In dringenden Situationen – etwa während einer laufenden polizeilichen Maßnahme – bin ich kurzfristig erreichbar. Kontaktdaten und die schnellste Erreichbarkeit finden Sie auf der Kontaktseite. Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer der Handlungsspielraum.
Diese FAQ ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und stellt keine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls dar. Für eine verbindliche Einschätzung kontaktieren Sie mich für ein persönliches Mandantengespräch.
Ihr Fall, meine Erfahrung
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde, oder benötigen kurzfristig anwaltlichen Rat? Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Erstberatung – ich bin für Mandanten in Köln, Düsseldorf und Aachen kurzfristig erreichbar.