Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht
Eigentums- und
Vermögensdelikte
Sowohl Eigentums- als auch Vermögensdelikte richten sich gegen fremdes Vermögen oder dessen Bestandteile. Eigentumsdelikte umfassen dabei alle rechtswidrigen Handlungen, welche sich gegen eine fremde Sache richten. Demgegenüber schützen Vermögensdelikte das Vermögen als Ganzes.
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Welche Strafen drohen?
Beispiele für Eigentumsdelikte
Beispiele für Vermögensdelikte
DARUM SOLLTEN SIE OHNE IHREN RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT KEINE AUSSAGE MACHEN!
Die Folgen einer Straftat
Neben den üblichen Folgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) kommt auch eine Einziehung von Taterträgen gemäß §§ 73 ff. StGB in Betracht.
Das Gericht schöpft in diesen Fällen die durch die Straftat erlangten Mittel oder Gegenstände ab.
Auch hier ist es wichtig anwaltliche Hilfe einzuholen und sich hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten und der möglicherweise notwendigen Verteidigung beraten zu lassen.
So sollten Sie sich im Falle einer Straftat verhalten
Als rechtlicher Laie ist es nahezu unmöglich einzuschätzen, wie die getätigte Aussage im Strafverfahren in rechtlicher Hinsicht von den Ermittlungsbehörden gewertet werden. Dabei kann Nervosität und eine Unterschätzung der Lage bereits in der ersten Befragung schwerwiegende Folgen für das weiterer Verfahren mit sich bringen. Führen Sie sich vor Augen, dass Sie als Beschuldigter nicht dazu verpflichtet sind vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Richter auszusagen und ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu Rate.
Wie hilft Coskun Strafverteidigung?
Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln, um Sie in bester Weise zu verteidigen.
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
Kanzlei: +49 221 899 919 85
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