Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Allgemeine Strafrecht umfasst ein breites Spektrum an Straftaten – von kleineren Vergehen bis hin zu schwerwiegenden Straftaten mit hohen Strafandrohungen. Jeder Fall ist individuell und erfordert eine präzise rechtliche Einschätzung, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Welche Konsequenzen drohen?
Die folgenden Delikte fallen beispielsweise unter das Allgemeine Strafrecht:
Beleidigung
§ 185 StGB
Betrug
§ 263 StGB
Brandstiftung
§§ 306 ff. StGB
Computerbetrug
§ 263 a StGB
Diebstahl
§ 242 StGB
Erpressung
§§ 253 f. StGB
Falsche uneidliche Aussage
§ 153 StGB
Körperverletzung
§§ 223 ff. StGB
Nötigung
§ 240 StGB
Raub
§§ 249 ff. StGB
Sachbeschädigung
§ 303 StGB
Tötungsdelikte
§§ 211 ff. StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
§ 142 StGB
Unterschlagung
§ 246 StGB
Untreue
§ 266 StGB
Urkundenfälschung
§ 267 StGB
DARUM SOLLTEN SIE OHNE IHREN RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT KEINE AUSSAGE MACHEN!
Die Folgen einer Straftat
Das Sanktionssystem des deutschen Strafrechts sieht verschiedene Folgen als Reaktion auf ein widerrechtliches strafrechtlich relevantes Verhalten vor.
Als Strafen kommen in aller Regel die Freiheitsstrafe gemäß § 38 StGB sowie die Geldstrafe gemäß § 40 StGB in Betracht. Dabei werden die zeitige und die lebenslange Freiheitsstrafe voneinander unterschieden. Die Länge der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt maximal 15 Jahre, während bei der lebenslangen Freiheitsstrafe erstmals nach 15 Jahren eine Freilassung des Häftlings auf Bewährung beantragt werden kann.
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist das Höchstmaß der im Gesetz vorgesehenen strafrechtlichen Folgen und wird nur für schwerste Verbrechen, wie beispielsweise einen Mord, verhängt. Neben den zuvor erwähnten Hauptstrafen können auch Nebenstrafen verhängt werden. Ein Beispiel für eine Nebenstrafe ist das Fahrverbot.
So sollten Sie sich als Beschuldigter einer Straftat verhalten
In einem Strafverfahren kann es schnell zu unbedachten Handlungen des Beschuldigten kommen, wenn dieser von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft befragt oder mit Vorwürfen konfrontiert wird. Der Beschuldigte ist nämlich den „übermächtig“ wirkenden Ermittlungsbehörden ausgesetzt und oftmals aufgrund der nicht alltäglichen Situation überfordert. Wichtig ist in diesem Fall Ruhe zu bewahren und einen kompetenten Strafverteidiger zu Rate ziehen. Der Glaube, dass die Frage nach einem Anwalt einem Schuldbekenntnis gleichkommt, ist dabei ein weit verbreiteter Irrtum.
Wie hilft Coskun Strafverteidigung?
Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht, um Sie in bester Weise zu verteidigen.
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Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
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