Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
Wird Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen?
Sie haben bereits Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?
Lohnt sich ein Anwalt?
Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht. Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Wie Sie sich jetzt verhalten sollten
Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese regelmäßig die Kosten für einen Anwalt.
Ihre Vorteile bei uns
Das erste Gespräch ist bei uns immer kostenfrei. Hier besprechen wir gemeinsame, wie das Vorgehen aussehen könnte und was auf Sie zukommt. Gerne informieren wir Sie hier auch über die Kosten des Verfahrens.
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Fachanwalt für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Kompromisslose Durchsetzung Ihrer Rechte
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
Kanzlei: +49 221 899 919 85
Im Notfall: +49 171 33 488 93
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