Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht regelt alle Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden.
Sie haben bereits Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Welche Konsequenzen drohen im Verkehrsstrafrecht?
Die folgenden Straftaten fallen beispielsweise unter das Verkehrsstrafrecht:
Fahrlässige Körperverletzung
gemäß § 229 StGB
Fahrlässige Tötung
gemäß § 222 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis
gemäß § 21 StVG
Fahren ohne Versicherungsschutz
gemäß § 6 PflVG
Gefährdung des Straßenverkehrs
gemäß § 315c StGB
Kennzeichenmissbrauch
gemäß § 22 StVG
Nötigung
gemäß § 240 StGB
Trunkenheit im Verkehr / Alkohol oder Drogen am Steuer
gemäß § 316 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Fahrerflucht / Unfallflucht
gemäß § 142 StGB
Unterlassene Hilfeleistung
gemäß § 323 c StGB
DARUM SOLLTEN SIE OHNE IHREN RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT KEINE AUSSAGE MACHEN!
Die Folgen einer Straftat
Neben den üblichen Folgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) kommt im Verkehrsstrafrecht regelmäßig die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO in Betracht. Oftmals beschlagnahmt die Polizei im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten noch vor Ort den Führerschein. Dies kann, insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zu erheblichen Belastungen führen.
Im Rahmen der Hauptverhandlung kann die Fahrerlaubnis dann endgültig entzogen werden. Es ist daher besonders wichtig die Hilfe eines spezialisierten Anwaltes für Strafrecht in Anspruch zu nehmen, um frühzeitig gegen die Beschlagnahme des Führerscheins vorzugehen.
So sollten Sie sich im Falle einer Straftat verhalten
Sie sollten den Ermittlungsbehörden gegenüber grundsätzlich keine Aussage machen ohne zuvor mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Nur ein Verteidiger kann einschätzen, ob Ihre Aussage im Strafverfahren zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden kann. Nur so kann eine effektive Verteidigung gewährleistet werden.
Wie hilft Coskun Strafverteidigung?
Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln, um Sie in bester Weise zu verteidigen.
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
Kanzlei: +49 221 899 919 85
Im Notfall: +49 171 33 488 93
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