Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht

Strafbefehl erhalten: Einspruch und Frist

Sie haben einen Strafbefehl bekommen? Dann bleiben Ihnen zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Verstreicht die Frist, wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil. Wer in Köln Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen will, sichert deshalb zuerst die Frist. Über alles Weitere entscheiden wir, wenn die Akte vorliegt.

Ich bin Rechtsanwalt Coskun, Fachanwalt für Strafrecht in Köln, und verteidige Beschuldigte im Strafbefehlsverfahren.

Tätigkeitsfelder als Strafverteidiger

Unsere Rechtsgebiete

Sind Sie von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren betroffen, haben eine polizeiliche Vorladung erhalten oder sind Beschuldigte/r in einem Strafverfahren? Wir sind Ihr Ansprechpartner für Strafrecht in Köln und Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Rechtsgebiete werden durch Coskun Strafverteidigung betreut: 

Zum allgemeinen Strafrecht gehören insbesondere Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die persönliche Freiheit sowie Eigentums- und Vermögensdelikte. 

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst Drogenkriminalität in Form von kriminellen Handlungen der Händler (Dealer) und der Drogenkonsumenten.

Das Jugendstrafrecht gilt für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es unterscheidet sich im Ablauf des Verfahrens und der Sanktionen. 

Hierunter fallen alle strafrechtlichen Vorschriften, die mit dem Verkehrsrecht, sowie der Unfallprävention und Verkehrssicherheit im Zusammenhang stehen. 

Das Vermögensstrafrecht befasst sich mit Delikten gegen fremdes Vermögen oder seine Bestandteile. Hierunter fallen Delikte wie Diebstahl, Betrug, Erpressung oder Unterschlagung. 

Pfeiler einer Hängebrücke über dem Nebel

Was ein Strafbefehl ist

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung auf dem Papier. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Amtsgericht erlässt ihn, eine Verhandlung findet nicht statt (§ 407 StPO). Eine vorherige Anhörung durch das Gericht ist nicht vorgesehen (§ 407 Abs. 3 StPO). Viele Betroffene lesen deshalb erst im Strafbefehl, was ihnen konkret vorgeworfen wird.

Er ist nur bei Vergehen zulässig und auf bestimmte Rechtsfolgen begrenzt (§ 407 Abs. 2 StPO):

  • Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot oder Einziehung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, aber nur auf Bewährung und nur, wenn Sie einen Verteidiger haben

Gegen Jugendliche darf kein Strafbefehl ergehen (§ 79 Abs. 1 JGG). Mehr dazu auf der Seite Jugendstrafrecht.

Die Frist: Zwei Wochen ab Zustellung

Die Frist beginnt mit der Zustellung. Das Datum, das oben auf dem Strafbefehl steht, spielt keine Rolle. Meist legt der Zusteller den gelben Umschlag in den Briefkasten und vermerkt den Tag darauf. Dieser Tag gilt, auch wenn Sie verreist waren. Heben Sie den Umschlag auf.

Die Frist endet zwei Wochen später am selben Wochentag. Wurde an einem Dienstag zugestellt, muss der Einspruch bis zum Ablauf des übernächsten Dienstags beim Gericht sein. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist bis zum nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Maßgeblich ist der Eingang beim Gericht, nicht der Poststempel.

Haben Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 44 StPO). Dafür bleibt eine Woche, nachdem das Hindernis weggefallen ist. In dieser Woche muss auch der Einspruch selbst nachgeholt werden (§ 45 StPO). Wer die Post schlicht liegen gelassen hat, kann sich darauf meist nicht berufen.

Strafbefehl erhalten? Wir prüfen ihn kostenfrei und vertraulich – bevor die Zwei-Wochen-Frist abläuft.

So wird der Einspruch eingelegt

Der Einspruch geht an das Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Nicht an die Staatsanwaltschaft und nicht an die Polizei. Er muss schriftlich eingehen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 410 Abs. 1 StPO). Eine Begründung braucht er nicht. Aktenzeichen, das Wort „Einspruch“, Ihr Name und Ihre Unterschrift reichen aus. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Wenn Sie mich beauftragen, lege ich den Einspruch fristwahrend ein und beantrage zugleich Akteneinsicht (§ 147 StPO). Erst die Akte zeigt, worauf der Vorwurf beruht: Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Gutachten, vielleicht Ihre eigene frühere Aussage. Im Strafbefehl steht davon nur eine knappe Zusammenfassung.

Voller oder beschränkter Einspruch

Sie können den Einspruch auf einzelne Punkte beschränken (§ 410 Abs. 2 StPO). Das lohnt sich oft, wenn der Vorwurf an sich zutrifft, die Strafe aber nicht passt.

  • Nur die Tagessatzhöhe: Ein Tagessatz richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen (§ 40 Abs. 2 StGB). Hat die Staatsanwaltschaft Ihr Einkommen geschätzt und zu hoch angesetzt, lässt sich das korrigieren. Stimmen Sie, Ihr Verteidiger und die Staatsanwaltschaft zu, kann das Gericht ohne Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Dann darf es nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • Nur die Zahl der Tagessätze: Sie entscheidet mit darüber, ob die Verurteilung im Führungszeugnis erscheint (siehe unten).
  • Nur das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis: Wichtig, wenn Sie beruflich fahren.

Achtung: Das Ergebnis kann auch schlechter ausfallen

Viele glauben, mit einem Einspruch könne man nichts verlieren. Das stimmt nicht. Ein Verschlechterungsverbot gibt es hier nicht. Soweit Einspruch eingelegt ist, ist das Gericht im Urteil an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Es kann mehr Tagessätze verhängen, einen höheren Tagessatz festsetzen oder ein Fahrverbot anordnen, das im Strafbefehl gar nicht stand.

Deshalb lese ich erst die Akte und rate dann. Zeigt sich, dass ein Urteil eher härter ausfallen würde, kann der Einspruch zurückgenommen werden. Das geht bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug. Hat die Hauptverhandlung schon begonnen, braucht es die Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3 StPO in Verbindung mit § 303 StPO).

Was nach dem Einspruch passiert

  1. Akteneinsicht und Prüfung: Ich werte die Akte aus und bespreche mit Ihnen, welcher Weg sinnvoll ist.
  2. Gespräch mit dem Gericht: Manchmal lässt sich das Verfahren noch einstellen, zum Beispiel gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO). Dann gelten Sie nicht als vorbestraft.
  3. Hauptverhandlung: Bleibt es beim Einspruch, setzt das Amtsgericht einen Termin an. Mit schriftlicher Vertretungsvollmacht kann ich Sie dort vertreten, sodass Sie nicht selbst erscheinen müssen (§ 411 Abs. 2 StPO). Ob das in Ihrem Fall klug ist, klären wir vorher.
  4. Ergebnis: Freispruch, Einstellung, Urteil oder Rücknahme des Einspruchs.

Folgen eines rechtskräftigen Strafbefehls

  • Eintrag im Bundeszentralregister: Der rechtskräftige Strafbefehl ist eine Verurteilung und wird eingetragen (§ 4 BZRG).
  • Führungszeugnis: Eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen erscheint dort nicht, solange im Register keine weitere Strafe steht (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Ab 91 Tagessätzen steht sie drin. Lautet der Strafbefehl auf 100 Tagessätze, kann ein beschränkter Einspruch deshalb viel bewirken.
  • Führerschein: Fahrverbot oder Entziehung werden mit Rechtskraft wirksam.
  • Geldstrafe: Sie wird nach Rechtskraft eingefordert.

Strafbefehl in Köln

Für Taten in Köln erlässt in der Regel das Amtsgericht Köln den Strafbefehl, beantragt von der Staatsanwaltschaft Köln. Je nach Tatort kann auch ein anderes Amtsgericht zuständig sein, etwa Leverkusen, Bergisch Gladbach, Brühl, Kerpen, Bergheim oder Siegburg. Meine Kanzlei liegt an der Aachener Straße 1290-1292 in 50859 Köln. Ich verteidige auch Mandanten aus Frechen und dem Rhein-Erft-Kreis.

Häufige Fragen

Bin ich nach einem Strafbefehl vorbestraft?

Ja, sobald er rechtskräftig ist. Er steht dann im Bundeszentralregister. Im Führungszeugnis erscheint er bei einer Erstverurteilung erst ab 91 Tagessätzen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein. Er muss nur rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Sinnvoll ist eine Begründung erst nach Akteneinsicht, wenn überhaupt.

Kann die Strafe nach dem Einspruch höher werden?

Das ist möglich, aber nicht die Regel. Das Gericht ist an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Ausnahme: Ist der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt und entscheidet das Gericht durch Beschluss, darf es nicht verschärfen.

Kann ich den Einspruch zurücknehmen?

Ja, bis zum Urteil in erster Instanz. Nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt?

Dann ist der Strafbefehl rechtskräftig. Nur wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, hilft ein Antrag auf Wiedereinsetzung, und zwar binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses (§§ 44, 45 StPO). Der Antrag ist anspruchsvoll, ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen.

Muss ich die Geldstrafe sofort bezahlen?

Nein. Die Zahlungsaufforderung kommt erst, wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist. Lassen Sie den Strafbefehl vorher prüfen.

Wie lange dauert es nach dem Einspruch bis zur Verhandlung?

Meist drei bis sechs Monate, je nach Art und Umfang des Verfahrens und der Auslastung des Gerichts. In der Zwischenzeit läuft die Akteneinsicht.

Strafbefehl im Briefkasten?

Rufen Sie an unter +49 2234 2191770 oder schicken Sie mir den Strafbefehl zusammen mit einem Foto des Umschlags, auf dem das Zustelldatum steht. Ich sage Ihnen, bis wann die Frist läuft und welcher Weg in Ihrem Fall in Frage kommt.

Rechtsanwalt Coskun, Fachanwalt für Strafrecht, Köln · fachlich geprüft am 13.10.2026

Gerichtstermin im Strafverfahren

Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?

Bevor es zu spät ist, reichen wir für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Frist beträgt nur 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls. Ein Strafbefehl kann schwere Folgen haben.

Haftbefehl

Ein Haftbefehl ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und beschreibt die – in den meisten Fällen schriftliche – Anordnung einen Menschen in Haft zu nehmen. Hierfür muss der Beschuldigte einer Straftat dringend verdächtig sein. Daneben muss zwingend ein Haftgrund, wie beispielsweise die Fluchtgefahr, vorliegen. 

Durchsuchung

Die Durchsuchung ist eines von mehreren Instrumenten der Strafverfolgung. Beim Gegenstand einer Durchsuchung kann es sich um Personen, Wohnungen, andere Räumlichkeiten sowie bewegliche Dinge handeln. Durchsuchungen werden von den Ermittlungsbehörden in aller Regel eingesetzt, um Beweismittel zu beschaffen. 

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren dient zur Erforschung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens, welche nachfolgend mit der Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder der Verfahrenseinstellung abgeschlossen werden kann. 

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft wird per Haftbefehl verhängt und ist eine richterliche Anordnung. Oftmals machen Gerichte hiervon Gebrauch, um die Anwesenheit des Beschuldigten in der späteren Hauptverhandlung zu sichern. 

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist die entscheidende Phase eines Strafprozesses. Hier wird das Strafverfahren zu einem Abschluss gebracht. Das Verfahren endet insoweit durch Urteil oder mit der Einstellung des Verfahrens. 

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel und dient der rechtlichen und grundlegenden Überprüfung eines strafgerichtlichen Urteils vor dem nächsthöheren Gericht. Im Zuge der Berufung wird vor dem Berufungsgericht die Strafsache erneut verhandelt.

Ihre Vorteile bei uns

Das erste Gespräch ist bei uns immer kostenfrei. Hier besprechen wir gemeinsam, wie das Vorgehen aussehen könnte und was auf Sie zukommt. Gerne informieren wir Sie hier auch über die Kosten des Verfahrens.

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