
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt · Köln, Düsseldorf, Bonn & Aachen
Strafverteidigung bei § 266a StGB
Post vom Hauptzollamt?
Für Arbeitgeber, Geschäftsführer und Unternehmer – Fachanwalt für Strafrecht
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB gehört zu den gravierendsten wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen, die einen Arbeitgeber treffen können. Wir verteidigen Sie gegenüber Hauptzollamt, Rentenversicherung, Staatsanwaltschaft und Gericht – vertraulich und binnen 24 Stunden erreichbar.
Unsere Rechtsgebiete
Was ist § 266a StGB – und warum ist er so gefährlich?
Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen:
§ 266a StGB stellt unter Strafe, wenn ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer einbehält, sie aber nicht an die zuständige Einzugsstelle abführt. Dasselbe gilt, wenn Beiträge durch falsche Angaben hinterzogen werden – etwa bei Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder Schwarzlöhnen. Hinter dem bürokratisch klingenden Paragrafen steht ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dazu Nachforderungen, Pfändungen und im schlimmsten Fall die Insolvenz des Unternehmens. Besonders tückisch: Die Strafbarkeit beginnt bereits beim ersten nicht abgeführten Beitrag. Vorübergehende Liquiditätsprobleme schützen nicht automatisch – ein verbreiteter Irrtum, der Mandanten teuer zu stehen kommt.
Die drei Tatbestände im Überblick
Der Gesetzgeber hat § 266a StGB bewusst weit gefasst.
Absatz 1
Arbeitnehmeranteile vorenthalten. Beiträge werden vom Lohn einbehalten, aber nicht an die Einzugsstelle abgeführt. Der praktisch häufigste Fall.
Absatz 2
Arbeitgeberanteile durch falsche Angaben. Beiträge werden über unrichtige oder unvollständige Meldungen hinterzogen – typisch bei Schwarzlöhnen.
Absatz 3
Arbeitsentgelt veruntreut. Einbehaltene Lohnbestandteile – etwa vermögenswirksame Leistungen – werden nicht weitergeleitet.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle, die rechtlich oder faktisch Arbeitgeberfunktionen ausüben – der Eintrag im Handelsregister ist dabei nicht entscheidend.
- Geschäftsführer einer GmbH – auch bei Führungslosigkeit der Gesellschaft
- Inhaber und Einzelunternehmer
- Gesellschafter, die das Unternehmen faktisch leiten
- Prokuristen und leitende Angestellte mit Personalverantwortung
- Subunternehmer in Bau, Gastronomie, Reinigung und Pflege
- Auftraggeber, die über die Nachunternehmerhaftung mit hineingezogen werden
- Ausgeschiedene Geschäftsführer – für die Zeiträume ihrer Verantwortung
- Steuerberater und Buchhalter, wenn Lohnunterlagen wissentlich falsch erstellt wurden
Mehr zu unseren Schwerpunkten: Allgemeines Strafrecht · Eigentums- und Vermögensdelikte · Alle Kompetenzen
So gehen wir vor
Vier Schritte – der erste ist ein Gespräch, kein Papierkrieg.
1. Erstgespräch
Sie schildern, was passiert ist. Wir sagen Ihnen offen, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist – ohne Beschönigung.
2. Akteneinsicht
Wir zeigen die Verteidigung an und fordern die Akte an. Bis wir wissen, was die Behörde tatsächlich hat, wird nichts gesagt.
3. Verteidigungsstrategie
Wir prüfen die Beitragsberechnung, die Frage des Vorsatzes, die Verjährung, die Zumutbarkeit in der Krise und ob § 266a Abs. 6 StGB greift.
4. Vertretung
Gegenüber Hauptzollamt, Rentenversicherung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie führen kein Gespräch mehr allein.
Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht
Das sollten Sie jetzt tun
- Alle Schreiben von Zoll, Rentenversicherung und Staatsanwaltschaft sammeln
- Die Durchsuchung dokumentieren lassen – was genau wird mitgenommen?
- Lohnunterlagen, Verträge und Stundennachweise sichern, nichts nachträglich ändern
- Noch am selben Tag einen Strafverteidiger einschalten
Das sollten Sie vermeiden
- Keine Aussage gegenüber Ermittlern – auch nicht „nur kurz erklären"
- Keine Unterlagen herausgeben, die nicht im Durchsuchungsbeschluss stehen
- Nicht ohne Strategie nachzahlen – der Zeitpunkt entscheidet über die Wirkung
- Keine Absprachen mit Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ohne Verteidiger
Post von der Staatsanwaltschaft oder vom Hauptzollamt? Handeln Sie jetzt – jede Verzögerung kostet Verteidigungsspielraum.
Welche Strafe droht bei § 266a StGB?
Die Strafe ist selten das größte Problem. Die Summe der Folgen ist es.
Strafrechtlich
- Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
- Besonders schwerer Fall (großes Ausmaß, gewerbsmäßige Begehung): sechs Monate bis zehn Jahre
- Eintrag ins Führungszeugnis, je nach Höhe der Strafe
Wirtschaftlich und beruflich
- Nachzahlung aller Beiträge samt Zinsen und Säumniszuschlägen
- Pfändung von Privatvermögen – die Haftung trifft den Geschäftsführer persönlich
- Insolvenz des Unternehmens
- Eintrag ins Gewerbezentralregister, Gewerbeuntersagung, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Wichtig: Auch wenn Rückstände nachgezahlt wurden, kann das Strafverfahren weiterlaufen. Eine Nachzahlung allein schützt nicht vor Strafe – sie kann aber deutlich strafmildernd wirken, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgt und richtig dokumentiert ist.
So läuft ein Ermittlungsverfahren ab
In der Regel beginnt es nicht mit einer Anzeige, sondern mit einer Prüfung.
Typische Auslöser
- Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger
- Prüfung durch das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Hinweise ehemaliger Mitarbeiter oder Geschäftspartner
- Auffälligkeiten aus einem steuerstrafrechtlichen Verfahren
- Insolvenzanzeige mit rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen
Was dann passiert
Auf den Anfangsverdacht folgen Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen, Rechnern und Mobiltelefonen. Mitarbeiter werden als Zeugen vernommen – ihre Aussagen können die Verteidigung tragen oder erheblich erschweren.
Parallel läuft das sozialrechtliche Verfahren über die Beitragsnachforderung. Beide Stränge beeinflussen sich: Was im Prüfbericht steht, landet in der Strafakte.
Wie die Beitragssumme zustande kommt
Die Zahl im Bescheid ist selten die Zahl, die am Ende stehen bleibt.
Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen wird der ausgezahlte Betrag als Nettolohn behandelt und auf einen Bruttolohn hochgerechnet. Aus einer überschaubaren Barzahlung wird so schnell ein Vielfaches an Beitragsforderung. Genau an dieser Hochrechnung setzt Verteidigung an:
- Ist die Einordnung als abhängige Beschäftigung im konkreten Fall tragfähig?
- Wurden die Beiträge berechnet – oder pauschal geschätzt?
- Ab welchem Monat lässt sich Vorsatz belegen, ab wann nur Fahrlässigkeit?
- Welche Zeiträume sind strafrechtlich bereits verjährt?
- Kommt eine Verständigung über die Beitragshöhe in Betracht, die das Verfahren beendet?

Warum jeder Tag zählt
Ein Verfahren nach § 266a StGB ist kein Verwaltungsproblem. Es gefährdet Ihre Freiheit, Ihr Unternehmen und Ihr Privatvermögen – die Haftung trifft den Geschäftsführer persönlich, auch wenn die GmbH zahlungsunfähig ist.
Je früher ein Verteidiger Akteneinsicht nimmt, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Ihr Rechtsanwalt

Dersim Coskun
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Schwerpunkt Wirtschafts- und Sozialversicherungsstrafrecht
Authentische Erfahrungsberichte
Warum Kanzlei Coskun Strafverteidigung?
Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert mehr als juristische Grundkenntnisse. Sie brauchen einen Verteidiger, der die Ermittlungsmethoden des Hauptzollamts kennt, Akteneinsicht konsequent nutzt und komplexe Lohn- und Subunternehmerstrukturen strafprozessual einordnet.
- Spezialisierung auf Straf- und Wirtschaftsstrafrecht – keine Allgemeinkanzlei
- Erfahrung in der Verteidigung bei § 266a StGB und Schwarzarbeitsvorwürfen
- Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Insolvenzverwaltern
- Klare, ehrliche Kommunikation – keine Beschönigung Ihrer Lage
- Erreichbar auch außerhalb der Bürozeiten, weil Durchsuchungen nicht von 9 bis 17 Uhr stattfinden
- Tätig in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und im gesamten Rheinland
Häufige Fragen zu § 266a StGB
Kann ich das Verfahren durch Nachzahlung stoppen?
§ 266a Abs. 6 StGB sieht die Möglichkeit vor, straffrei zu bleiben – sie ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft: Der Arbeitgeber muss der Einzugsstelle spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt schriftlich die Höhe der Beiträge und die Gründe der Nichtzahlung mitteilen und die Beiträge innerhalb einer angemessenen Frist nachentrichten. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wirkt eine Zahlung in der Regel nur noch strafmildernd. Zeitpunkt und Form der Mitteilung entscheiden – lassen Sie das anwaltlich begleiten, bevor Sie überweisen.
Was passiert, wenn die GmbH die Beiträge nicht zahlen kann?
Zahlungsunfähigkeit schützt den Geschäftsführer nicht automatisch. Entscheidend ist, ob er in der Krise alles Zumutbare unternommen hat – die Rechtsprechung verlangt unter anderem, die Arbeitnehmeranteile vorrangig vor anderen Gläubigern zu bedienen. Diese Frage ist der häufigste Angriffspunkt der Verteidigung und muss anhand der konkreten Zahlen des Betriebs geprüft werden.
Bin ich als Subunternehmer auch strafbar?
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigt und Beiträge nicht abgeführt haben: ja. Scheinselbstständigkeit ist in Bau, Gastronomie und Reinigung verbreitet – wird ein vermeintlich Selbstständiger nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft, stehen Nachforderung und Vorsatzvorwurf schnell im Raum. Auch der Auftraggeber kann über die Nachunternehmerhaftung in Anspruch genommen werden.
Wie lange läuft ein solches Verfahren?
Wirtschaftsstrafverfahren dauern häufig mehrere Monate, in größeren Fällen über ein Jahr. Strafrechtlich verjährt der Grundtatbestand in der Regel nach fünf Jahren; sozialrechtlich verjähren vorsätzlich vorenthaltene Beiträge dagegen erst nach 30 Jahren. Beide Fristen laufen unabhängig voneinander und müssen getrennt geprüft werden.
Der Zoll war im Betrieb – was passiert jetzt?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft, ob Beschäftigte gemeldet und Beiträge abgeführt wurden. Die Feststellungen gehen an die Einzugsstelle und regelmäßig an die Staatsanwaltschaft. Beschlagnahmte Unterlagen und Rechner werden ausgewertet, Mitarbeiter als Zeugen vernommen – deren Aussagen können für die Verteidigung entscheidend sein.
Verteidigen Sie auch außerhalb von Köln?
Ja. Der Kanzleisitz ist Köln, tätig sind wir in Düsseldorf, Bonn, Aachen und im gesamten Rheinland – bei Bedarf bundesweit. Für Durchsuchungssituationen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns binnen 24 Stunden.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB ist kein Verwaltungsproblem, sondern ein Strafverfahren. Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich, Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Oder direkt anrufen
Läuft gerade eine Durchsuchung oder eine Prüfung im Betrieb? Dann greifen Sie besser zum Telefon.
Coskun Rechtsanwälte
Aachener Str. 1290–1292
50859 Köln
Montag bis Freitag, 10:00–17:00 Uhr
Die Darstellung auf dieser Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche Einschätzung ist nur nach Kenntnis der Akte und des konkreten Sachverhalts möglich.
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