Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt · Köln, Düsseldorf, Bonn & Aachen

Strafverteidigung bei § 266a StGB

Post vom Hauptzollamt?

Für Arbeitgeber, Geschäftsführer und Unternehmer – Fachanwalt für Strafrecht

Ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB gehört zu den gravierendsten wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen, die einen Arbeitgeber treffen können. Wir verteidigen Sie gegenüber Hauptzollamt, Rentenversicherung, Staatsanwaltschaft und Gericht – vertraulich und binnen 24 Stunden erreichbar.

Unsere Rechtsgebiete

Allgemeines Strafrecht
Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Jugendstrafrecht
Eigentums- und Vermögensdelikte

Was ist § 266a StGB – und warum ist er so gefährlich?

Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen:

was Ihnen konkret vorgeworfen wird
welche Schritte jetzt zu veranlassen sind

§ 266a StGB stellt unter Strafe, wenn ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer einbehält, sie aber nicht an die zuständige Einzugsstelle abführt. Dasselbe gilt, wenn Beiträge durch falsche Angaben hinterzogen werden – etwa bei Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder Schwarzlöhnen. Hinter dem bürokratisch klingenden Paragrafen steht ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, dazu Nachforderungen, Pfändungen und im schlimmsten Fall die Insolvenz des Unternehmens. Besonders tückisch: Die Strafbarkeit beginnt bereits beim ersten nicht abgeführten Beitrag. Vorübergehende Liquiditätsprobleme schützen nicht automatisch – ein verbreiteter Irrtum, der Mandanten teuer zu stehen kommt.

Die drei Tatbestände im Überblick

Der Gesetzgeber hat § 266a StGB bewusst weit gefasst.

Absatz 1

Arbeitnehmeranteile vorenthalten. Beiträge werden vom Lohn einbehalten, aber nicht an die Einzugsstelle abgeführt. Der praktisch häufigste Fall.

Absatz 2

Arbeitgeberanteile durch falsche Angaben. Beiträge werden über unrichtige oder unvollständige Meldungen hinterzogen – typisch bei Schwarzlöhnen.

Absatz 3

Arbeitsentgelt veruntreut. Einbehaltene Lohnbestandteile – etwa vermögenswirksame Leistungen – werden nicht weitergeleitet.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle, die rechtlich oder faktisch Arbeitgeberfunktionen ausüben – der Eintrag im Handelsregister ist dabei nicht entscheidend.

  • Geschäftsführer einer GmbH – auch bei Führungslosigkeit der Gesellschaft
  • Inhaber und Einzelunternehmer
  • Gesellschafter, die das Unternehmen faktisch leiten
  • Prokuristen und leitende Angestellte mit Personalverantwortung
  • Subunternehmer in Bau, Gastronomie, Reinigung und Pflege
  • Auftraggeber, die über die Nachunternehmerhaftung mit hineingezogen werden
  • Ausgeschiedene Geschäftsführer – für die Zeiträume ihrer Verantwortung
  • Steuerberater und Buchhalter, wenn Lohnunterlagen wissentlich falsch erstellt wurden

Mehr zu unseren Schwerpunkten: Allgemeines Strafrecht · Eigentums- und Vermögensdelikte · Alle Kompetenzen

So gehen wir vor

Vier Schritte – der erste ist ein Gespräch, kein Papierkrieg.

1. Erstgespräch

Sie schildern, was passiert ist. Wir sagen Ihnen offen, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist – ohne Beschönigung.

2. Akteneinsicht

Wir zeigen die Verteidigung an und fordern die Akte an. Bis wir wissen, was die Behörde tatsächlich hat, wird nichts gesagt.

3. Verteidigungsstrategie

Wir prüfen die Beitragsberechnung, die Frage des Vorsatzes, die Verjährung, die Zumutbarkeit in der Krise und ob § 266a Abs. 6 StGB greift.

4. Vertretung

Gegenüber Hauptzollamt, Rentenversicherung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie führen kein Gespräch mehr allein.

Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht

Das sollten Sie jetzt tun

  • Alle Schreiben von Zoll, Rentenversicherung und Staatsanwaltschaft sammeln
  • Die Durchsuchung dokumentieren lassen – was genau wird mitgenommen?
  • Lohnunterlagen, Verträge und Stundennachweise sichern, nichts nachträglich ändern
  • Noch am selben Tag einen Strafverteidiger einschalten

Das sollten Sie vermeiden

  • Keine Aussage gegenüber Ermittlern – auch nicht „nur kurz erklären"
  • Keine Unterlagen herausgeben, die nicht im Durchsuchungsbeschluss stehen
  • Nicht ohne Strategie nachzahlen – der Zeitpunkt entscheidet über die Wirkung
  • Keine Absprachen mit Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ohne Verteidiger

Post von der Staatsanwaltschaft oder vom Hauptzollamt? Handeln Sie jetzt – jede Verzögerung kostet Verteidigungsspielraum.

Welche Strafe droht bei § 266a StGB?

Die Strafe ist selten das größte Problem. Die Summe der Folgen ist es.

Strafrechtlich

  • Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Besonders schwerer Fall (großes Ausmaß, gewerbsmäßige Begehung): sechs Monate bis zehn Jahre
  • Eintrag ins Führungszeugnis, je nach Höhe der Strafe

Wirtschaftlich und beruflich

  • Nachzahlung aller Beiträge samt Zinsen und Säumniszuschlägen
  • Pfändung von Privatvermögen – die Haftung trifft den Geschäftsführer persönlich
  • Insolvenz des Unternehmens
  • Eintrag ins Gewerbezentralregister, Gewerbeuntersagung, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Wichtig: Auch wenn Rückstände nachgezahlt wurden, kann das Strafverfahren weiterlaufen. Eine Nachzahlung allein schützt nicht vor Strafe – sie kann aber deutlich strafmildernd wirken, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgt und richtig dokumentiert ist.

So läuft ein Ermittlungsverfahren ab

In der Regel beginnt es nicht mit einer Anzeige, sondern mit einer Prüfung.

Typische Auslöser

  • Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger
  • Prüfung durch das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
  • Hinweise ehemaliger Mitarbeiter oder Geschäftspartner
  • Auffälligkeiten aus einem steuerstrafrechtlichen Verfahren
  • Insolvenzanzeige mit rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen

Was dann passiert

Auf den Anfangsverdacht folgen Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen, Rechnern und Mobiltelefonen. Mitarbeiter werden als Zeugen vernommen – ihre Aussagen können die Verteidigung tragen oder erheblich erschweren.

Parallel läuft das sozialrechtliche Verfahren über die Beitragsnachforderung. Beide Stränge beeinflussen sich: Was im Prüfbericht steht, landet in der Strafakte.

Wie die Beitragssumme zustande kommt

Die Zahl im Bescheid ist selten die Zahl, die am Ende stehen bleibt.

Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen wird der ausgezahlte Betrag als Nettolohn behandelt und auf einen Bruttolohn hochgerechnet. Aus einer überschaubaren Barzahlung wird so schnell ein Vielfaches an Beitragsforderung. Genau an dieser Hochrechnung setzt Verteidigung an:

  • Ist die Einordnung als abhängige Beschäftigung im konkreten Fall tragfähig?
  • Wurden die Beiträge berechnet – oder pauschal geschätzt?
  • Ab welchem Monat lässt sich Vorsatz belegen, ab wann nur Fahrlässigkeit?
  • Welche Zeiträume sind strafrechtlich bereits verjährt?
  • Kommt eine Verständigung über die Beitragshöhe in Betracht, die das Verfahren beendet?

Ihr Rechtsanwalt

Dersim Coskun

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Schwerpunkt Wirtschafts- und Sozialversicherungsstrafrecht

Authentische Erfahrungsberichte

Gepostet auf Google Google
Serkan Aygün profile picture
Serkan Aygün
1. April, 2024
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Rechtsberatung auf höchstem Niveau Von Anfang bis Ende meiner Erfahrung mit Herrn Coskun war ich durchweg beeindruckt. Die Professionalität des Teams, insbesondere ihre umfassende Fachkenntnis und Aufmerksamkeit für Details, hat mich sehr beeindruckt. Die Kommunikation  war stets klar, präzise und zeitnah. Ich fühlte mich immer gut informiert und wusste, dass meine Anliegen gut aufgehoben waren. Herr Coskun hat sich Zeit genommen, um komplexe Sachverhalte in entzerrter Weise zu erklären, was in solch stressigen Zeiten sehr beruhigend war, vor allem, wenn wie in meinem Fall, eine Mehrfachkonsultation vorhanden war. Auch die was Zuverlässigkeit betrifft, hat Herr Coskun alle Erwartungen übertroffen. Termine wurden eingehalten, Fristen wurden respektiert und Abmachungen wurden eingehalten. In der heutigen Zeit leider keine Selbstverständlichkeit. Ich würde Herrn Coskun jederzeiit ohne zu zögern weiterempfehlen. Wer auf der Suche nach einer Kanzlei ist, die mit Integrität und Engagement für die Interessen ihrer Mandanten eintritt, ist hier goldrichtig. Danke für den tollen Service.
Gepostet auf Google Google
Ioannis profile picture
Ioannis
29. März, 2024
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Alles super weiter so
Gepostet auf Google Google
Deniz Yüksekli profile picture
Deniz Yüksekli
3. Oktober, 2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Danke für die gute und ehrliche Beratung Top organisiert Top beraten Top Qualität
Gepostet auf Google Google
Freeo profile picture
Freeo
5. Juni, 2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Coole Beratung die ich bekam!!!
Gepostet auf Google Google
M. Amir profile picture
M. Amir
4. April, 2023
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Bin mit dem Rechtsbeistand von Herrn Coskun sehr zufrieden. Mein Anliegen wurde 24 Stunden nach Eingang der Akte bei der Kanzlei zu meinen Gunsten bearbeitet.
Gepostet auf Google Google
Supanka Les profile picture
Supanka Les
1. Dezember, 2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super anwalt kann ihn jeden weiter empfehlen
Gepostet auf Google Google
kaliba87 profile picture
kaliba87
1. Dezember, 2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Guter und freundlicher Anwalt , würde Herr Coskun jederzeit wieder empfehlen !
Gepostet auf Google Google
Dilara Bozkurt profile picture
Dilara Bozkurt
29. November, 2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super sympathischer Anwalt! Sehr gute Kommunikation während der Bearbeitung meiner Anfrage!
Gepostet auf Google Google
Sinem K.-Torabi profile picture
Sinem K.-Torabi
29. November, 2022
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Das besondere bei der Prozessbegleitung und Vertretung durch Herrn Coskun, ist gewesen, dass er mir das Gefühl vermittelt hat, Ernst und Wichtig genommen zu werden. Er begegnete mir auf Augenhöhe und Wertschätzend. Zum wichtigsten Kriterium meiner Auffassung nach, gehört die kompetente Beratung und Beurteilung meiner bisherigen Fälle! Nochmals ganz herzlichen Dank dafür Herr Coskun.

Warum Kanzlei Coskun Strafverteidigung?

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert mehr als juristische Grundkenntnisse. Sie brauchen einen Verteidiger, der die Ermittlungsmethoden des Hauptzollamts kennt, Akteneinsicht konsequent nutzt und komplexe Lohn- und Subunternehmerstrukturen strafprozessual einordnet.

  • Spezialisierung auf Straf- und Wirtschaftsstrafrecht – keine Allgemeinkanzlei
  • Erfahrung in der Verteidigung bei § 266a StGB und Schwarzarbeitsvorwürfen
  • Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Insolvenzverwaltern
  • Klare, ehrliche Kommunikation – keine Beschönigung Ihrer Lage
  • Erreichbar auch außerhalb der Bürozeiten, weil Durchsuchungen nicht von 9 bis 17 Uhr stattfinden
  • Tätig in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und im gesamten Rheinland

Häufige Fragen zu § 266a StGB

Kann ich das Verfahren durch Nachzahlung stoppen?

§ 266a Abs. 6 StGB sieht die Möglichkeit vor, straffrei zu bleiben – sie ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft: Der Arbeitgeber muss der Einzugsstelle spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt schriftlich die Höhe der Beiträge und die Gründe der Nichtzahlung mitteilen und die Beiträge innerhalb einer angemessenen Frist nachentrichten. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wirkt eine Zahlung in der Regel nur noch strafmildernd. Zeitpunkt und Form der Mitteilung entscheiden – lassen Sie das anwaltlich begleiten, bevor Sie überweisen.

Was passiert, wenn die GmbH die Beiträge nicht zahlen kann?

Zahlungsunfähigkeit schützt den Geschäftsführer nicht automatisch. Entscheidend ist, ob er in der Krise alles Zumutbare unternommen hat – die Rechtsprechung verlangt unter anderem, die Arbeitnehmeranteile vorrangig vor anderen Gläubigern zu bedienen. Diese Frage ist der häufigste Angriffspunkt der Verteidigung und muss anhand der konkreten Zahlen des Betriebs geprüft werden.

Bin ich als Subunternehmer auch strafbar?

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigt und Beiträge nicht abgeführt haben: ja. Scheinselbstständigkeit ist in Bau, Gastronomie und Reinigung verbreitet – wird ein vermeintlich Selbstständiger nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft, stehen Nachforderung und Vorsatzvorwurf schnell im Raum. Auch der Auftraggeber kann über die Nachunternehmerhaftung in Anspruch genommen werden.

Wie lange läuft ein solches Verfahren?

Wirtschaftsstrafverfahren dauern häufig mehrere Monate, in größeren Fällen über ein Jahr. Strafrechtlich verjährt der Grundtatbestand in der Regel nach fünf Jahren; sozialrechtlich verjähren vorsätzlich vorenthaltene Beiträge dagegen erst nach 30 Jahren. Beide Fristen laufen unabhängig voneinander und müssen getrennt geprüft werden.

Der Zoll war im Betrieb – was passiert jetzt?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft, ob Beschäftigte gemeldet und Beiträge abgeführt wurden. Die Feststellungen gehen an die Einzugsstelle und regelmäßig an die Staatsanwaltschaft. Beschlagnahmte Unterlagen und Rechner werden ausgewertet, Mitarbeiter als Zeugen vernommen – deren Aussagen können für die Verteidigung entscheidend sein.

Verteidigen Sie auch außerhalb von Köln?

Ja. Der Kanzleisitz ist Köln, tätig sind wir in Düsseldorf, Bonn, Aachen und im gesamten Rheinland – bei Bedarf bundesweit. Für Durchsuchungssituationen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns binnen 24 Stunden.

Jetzt handeln – bevor es zu spät ist

Ein Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB ist kein Verwaltungsproblem, sondern ein Strafverfahren. Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich, Rückmeldung binnen 24 Stunden.

    Oder direkt anrufen

    Läuft gerade eine Durchsuchung oder eine Prüfung im Betrieb? Dann greifen Sie besser zum Telefon.

    Coskun Rechtsanwälte
    Aachener Str. 1290–1292
    50859 Köln
    Montag bis Freitag, 10:00–17:00 Uhr

    Impressum · Datenschutz

    Die Darstellung auf dieser Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche Einschätzung ist nur nach Kenntnis der Akte und des konkreten Sachverhalts möglich.

    Coskun Rechtsanwälte I +49 2234 219 17 70 I info@coskun-strafverteidigung.de

    Impressum / Datenschutz

    Nach oben scrollen