Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht

Tätigkeitsfelder als Strafverteidiger

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens und vertreten Ihre Interessen entschlossen. Unsere Tätigkeit umfasst eine Vielzahl strafrechtlicher Rechtsgebiete, darunter das Allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie Eigentums- und Vermögensdelikte.

Unabhängig vom Vorwurf stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung und engagierter Verteidigung zur Seite – sei es bei einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung oder in Fällen von Haftbefehl oder Untersuchungshaft. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden und Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Tätigkeitsfelder als Strafverteidiger

Unsere Rechtsgebiete

Sind Sie von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren betroffen, haben eine polizeiliche Vorladung erhalten oder sind Beschuldigte/r in einem Strafverfahren? Wir sind Ihr Ansprechpartner für Strafrecht in Köln und Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Rechtsgebiete werden durch Coskun Strafverteidigung betreut: 

Zum allgemeinen Strafrecht gehören insbesondere Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die persönliche Freiheit sowie Eigentums- und Vermögensdelikte. 

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst Drogenkrimininalität in Form von kriminellen Handlungen der Händler (Dealer) und der Drogenkonsumenten.

Das Jugendstrafrecht gilt für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es unterscheidet sich im Ablauf des Verfahrens und der Sanktionen. 

Hierunter fallen alle strafrechtlichen Vorschriften, die mit dem Verkehrsrecht, sowie der Unfallprävention und Verkehrssicherheit im Zusammenhang stehen. 

Das Vermögensstrafrecht befasst sich mit Delikten gegen fremdes Vermögen oder seine Bestandteile. Hierunter fallen Delikte wie Diebstahl, Betrug, Erpressung oder Unterschlagung

Durchsuchung, Haftbefehl, Untersuchungshaft uvm.

Unseren Mandanten in Ausnahmesituationen beizustehen ist für uns das wichtigste Anliegen. Unabhängig vom Vorwurf verteidigen wir Sie entschieden gegen die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden. Hierbei ist das Vertrauen zwischen uns und unserem Mandanten maßgeblich. Wir sind stets bemüht für Sie die beste Lösung in Anbetracht aller Umstände zu erzielen

In einer umfassenden Beratung zeigen wir Ihnen die jeweiligen Handlungsoptionen auf und setzen diese anschließend energisch um.

Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?

Bevor es zu spät ist, reichen wir für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Frist beträgt nur 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls. Ein Strafbefehl kann schwere Folgen haben.

Haftbefehl

Ein Haftbefehl ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und beschreibt die – in den meisten Fällen schriftliche – Anordnung einen Menschen in Haft zu nehmen. Hierfür muss der Beschuldigte einer Straftat dringend verdächtig sein. Daneben muss zwingend ein Haftgrund, wie beispielsweise die Fluchtgefahr, vorliegen. 

Durchsuchung

Die Durchsuchung ist eines von mehreren Instrumenten der Strafverfolgung. Beim Gegenstand einer Durchsuchung kann es sich um Personen, Wohnungen, andere Räumlichkeiten sowie bewegliche Dinge handeln. Durchsuchungen werden von den Ermittlungsbehörden in aller Regel eingesetzt, um Beweismittel zu beschaffen. 

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren dient zur Erforschung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens, welche nachfolgend mit der Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder der Verfahrenseinstellung abgeschlossen werden kann. 

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft wird per Haftbefehl verhängt und ist eine richterliche Anordnung. Oftmals machen Gerichte hiervon Gebrauch, um die Anwesenheit des Beschuldigten in der späteren Hauptverhandlung zu sichern. 

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist die entscheidende Phase eines Strafprozesses. Hier wird das Strafverfahren zu einem Abschluss gebracht. Das Verfahren endet insoweit durch Urteil oder mit der Einstellung des Verfahrens. 

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel und dient der rechtlichen und grundlegenden Überprüfung eines strafgerichtlichen Urteils vor dem nächsthöheren Gericht. Im Zuge der Berufung wird vor dem Berufungsgericht die Strafsache erneut verhandelt.

Ihre Vorteile bei uns

Das erste Gespräch ist bei uns immer kostenfrei. Hier besprechen wir gemeinsame, wie das Vorgehen aussehen könnte und was auf Sie zukommt. Gerne informieren wir Sie hier auch über die Kosten des Verfahrens.

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