Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht
Tätigkeitsfelder als Strafverteidiger
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens und vertreten Ihre Interessen entschlossen. Unsere Tätigkeit umfasst eine Vielzahl strafrechtlicher Rechtsgebiete, darunter das Allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie Eigentums- und Vermögensdelikte.
Unabhängig vom Vorwurf stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung und engagierter Verteidigung zur Seite – sei es bei einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung oder in Fällen von Haftbefehl oder Untersuchungshaft. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden und Ihre Rechte effektiv zu schützen.
Unsere Rechtsgebiete
Sind Sie von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren betroffen, haben eine polizeiliche Vorladung erhalten oder sind Beschuldigte/r in einem Strafverfahren? Wir sind Ihr Ansprechpartner für Strafrecht in Köln und Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Rechtsgebiete werden durch Coskun Strafverteidigung betreut:
Schnell handeln – Ihre Rechte schützen
Je früher Sie handeln, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation klären und die nächsten Schritte planen.
Durchsuchung, Haftbefehl, Untersuchungshaft uvm.
Unseren Mandanten in Ausnahmesituationen beizustehen ist für uns das wichtigste Anliegen. Unabhängig vom Vorwurf verteidigen wir Sie entschieden gegen die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden. Hierbei ist das Vertrauen zwischen uns und unserem Mandanten maßgeblich. Wir sind stets bemüht für Sie die beste Lösung in Anbetracht aller Umstände zu erzielen.
In einer umfassenden Beratung zeigen wir Ihnen die jeweiligen Handlungsoptionen auf und setzen diese anschließend energisch um.
Als Ihr Verteidiger stehen wir Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite.
Strafbefehl
Sie haben einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?
Bevor es zu spät ist, reichen wir für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Frist beträgt nur 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls. Ein Strafbefehl kann schwere Folgen haben.
Haftbefehl
Ein Haftbefehl ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und beschreibt die – in den meisten Fällen schriftliche – Anordnung einen Menschen in Haft zu nehmen. Hierfür muss der Beschuldigte einer Straftat dringend verdächtig sein. Daneben muss zwingend ein Haftgrund, wie beispielsweise die Fluchtgefahr, vorliegen.
Durchsuchung
Die Durchsuchung ist eines von mehreren Instrumenten der Strafverfolgung. Beim Gegenstand einer Durchsuchung kann es sich um Personen, Wohnungen, andere Räumlichkeiten sowie bewegliche Dinge handeln. Durchsuchungen werden von den Ermittlungsbehörden in aller Regel eingesetzt, um Beweismittel zu beschaffen.
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren dient zur Erforschung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens, welche nachfolgend mit der Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder der Verfahrenseinstellung abgeschlossen werden kann.
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft wird per Haftbefehl verhängt und ist eine richterliche Anordnung. Oftmals machen Gerichte hiervon Gebrauch, um die Anwesenheit des Beschuldigten in der späteren Hauptverhandlung zu sichern.
Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist die entscheidende Phase eines Strafprozesses. Hier wird das Strafverfahren zu einem Abschluss gebracht. Das Verfahren endet insoweit durch Urteil oder mit der Einstellung des Verfahrens.
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel und dient der rechtlichen und grundlegenden Überprüfung eines strafgerichtlichen Urteils vor dem nächsthöheren Gericht. Im Zuge der Berufung wird vor dem Berufungsgericht die Strafsache erneut verhandelt.
Ihre Vorteile bei uns
Das erste Gespräch ist bei uns immer kostenfrei. Hier besprechen wir gemeinsame, wie das Vorgehen aussehen könnte und was auf Sie zukommt. Gerne informieren wir Sie hier auch über die Kosten des Verfahrens.
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Fachanwalt für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Kompromisslose Durchsetzung Ihrer Rechte
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Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
Kanzlei: +49 221 899 919 85
Im Notfall: +49 171 33 488 93
Unsere Öffnungszeiten
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