Sie haben bereits Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Bei Trunkenheitsfahrten ist unter anderem der Promillewert entscheidend für die spätere Strafe. Vielen ist nicht bekannt, dass bereits ab 0,3 Promille (Blutalkoholkonzentration/ BAK) im Straßenverkehr eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch vorliegen kann. Dies gilt auch für Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden.
Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht.
Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um einen drohenden Führerscheinentzug abzuwenden oder Ihren bereits sichergestellten Führerschein wiederzuerlangen.
Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Wir beraten Sie kostenfrei und umfassend über die anstehenden Schritte im Rahmen des Strafverfahrens.
Hierbei schätzen wir auch die Erfolgsaussichten dahingehend ein, ob ein drohender Führerscheinentzug abgewendet bzw. der sichergestellte Führerschein wiedererlangt werden kann.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer: