Coskun Strafverteidigung
Als Ihr Verteidiger stehen wir Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite.
Strafbefehl
Ein Haftbefehl ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und beschreibt die – in den meisten Fällen schriftliche – Anordnung einen Menschen in Haft zu nehmen. Hierfür muss der Beschuldigte einer Straftat dringend verdächtig sein. Daneben muss zwingend ein Haftgrund, wie beispielsweise die Fluchtgefahr, vorliegen.
Die Durchsuchung ist eines von mehreren Instrumenten der Strafverfolgung. Beim Gegenstand einer Durchsuchung kann es sich um Personen, Wohnungen, andere Räumlichkeiten sowie bewegliche Dinge handeln. Durchsuchungen werden von den Ermittlungsbehörden in aller Regel eingesetzt, um Beweismittel zu beschaffen.
Das Ermittlungsverfahren dient zur Erforschung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens, welche nachfolgend mit der Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder der Verfahrenseinstellung abgeschlossen werden kann.
Die Untersuchungshaft wird per Haftbefehl verhängt und ist eine richterliche Anordnung. Oftmals machen Gerichte hiervon Gebrauch, um die Anwesenheit des Beschuldigten in der späteren Hauptverhandlung zu sichern.
Die Hauptverhandlung ist die entscheidende Phase eines Strafprozesses. Hier wird das Strafverfahren zu einem Abschluss gebracht. Das Verfahren endet insoweit durch Urteil oder mit der Einstellung des Verfahrens.
Die Berufung ist ein Rechtsmittel und dient der rechtlichen und grundlegenden Überprüfung eines strafgerichtlichen Urteils vor dem nächsthöheren Gericht. Im Zuge der Berufung wird vor dem Berufungsgericht die Strafsache erneut verhandelt.
Unter Strafvollstreckung versteht man alle Maßnahmen, die nach der Rechtskraft eines Strafurteils durchgeführt werden, um die im Strafurteil festgelegten Rechtsfolgen durchzusetzen.
Die Revision bezeichnet die Möglichkeit ein Urteil erneut überprüfen zu lassen. Hierbei gibt es eine Vielzahl einzuhaltender Vorschriften. Sie stellt in aller Regel die letzte Möglichkeit dar, ein strafgerichtliches Urteil überprüfen zu lassen.
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