Ihr Strafverteidiger im Allgemeinen Strafrecht
Unter das Allgemeine Strafrecht fällt ein breites Spektrum unterschiedlicher Straftaten. Hierzu zählen neben Bagatelldelikten auch Straftaten mit hoher Strafandrohung. Die folgenden Delikte fallen beispielsweise unter das Allgemeine Strafrecht:
Betrug
gemäß § 263 StGB
Computerbetrug
gemäß § 263 a StGB
Brandstiftung
gemäß §§ 306 ff. StGB
Diebstahl
gemäß § 242 StGB
Erpressung
gemäß §§ 253 f. StGB
Nötigung
gemäß § 240 StGB
Falsche uneidliche Aussage
gemäß § 153 StGB
Körperverletzung
gemäß §§ 223 ff. StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
gemäß § 142 StGB
Sachbeschädigung
gemäß § 303 StGB
Tötungsdelikte
gemäß §§ 211 ff. StGB
Urkundenfälschung
gemäß § 267 StGB
Untreue
gemäß § 266 StGB
Unterschlagung
gemäß § 246 StGB
Das Sanktionssystem des deutschen Strafrechts sieht verschiedene Folgen als Reaktion auf ein widerrechtliches strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Als Strafen kommen in aller Regel die Freiheitsstrafe gemäß § 38 StGB sowie die Geldstrafe gemäß § 40 StGB in Betracht. Dabei werden die zeitige und die lebenslange Freiheitsstrafe voneinander unterschieden. Die Länge der zeitigen Freiheitsstrafe beträgt maximal
15 Jahre, während bei der lebenslangen Freiheitsstrafe erstmals nach 15 Jahren eine Freilassung des Häftlings auf Bewährung beantragt werden kann. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist das Höchstmaß der im Gesetz vorgesehenen strafrechtlichen Folgen und wird nur für schwerste Verbrechen, wie beispielsweise einen Mord, verhängt. Neben den zuvor erwähnten Hauptstrafen können auch Nebenstrafen verhängt werden. Ein Beispiel für eine Nebenstrafe ist das Fahrverbot.
In einem Strafverfahren kann es schnell zu unbedachten Handlungen des Beschuldigten kommen, wenn dieser von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft befragt oder mit Vorwürfen konfrontiert wird. Der Beschuldigte ist nämlich den „übermächtig“ wirkenden Ermittlungsbehörden ausgesetzt und oftmals aufgrund der nicht alltäglichen Situation überfordert. Wichtig ist in diesem Fall Ruhe zu bewahren und einen kompetenten Strafverteidiger zu Rate ziehen. Der Glaube, dass die Frage nach einem Anwalt einem Schuldbekenntnis gleichkommt, ist dabei ein weit verbreiteter Irrtum.
Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht, um Sie in bester Weise zu verteidigen.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer: