Ihr Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, welche im Straßenverkehr von Verkehrsteilnehmern begangen werden. Die folgenden Straftaten fallen beispielsweise unter das Verkehrsstrafrecht:

Gefährdung des Straßenverkehrs

gemäß § 315c StGB

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

gemäß § 315c StGB

Fahren ohne Fahrerlaubnis

gemäß § 21 StVG

Kennzeichenmissbrauch

gemäß § 22 StVG

Fahren ohne Versicherungsschutz
gemäß § 6 PflVG

Fahrlässige Tötung

gemäß § 222 StGB

Nötigung

gemäß § 240 StGB

Unterlassene Hilfeleistung

gemäß § 323 c StGB

DARUM SOLLTEN SIE OHNE IHREN RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT KEINE AUSSAGE MACHEN!

Folgen einer Straftat:

Neben den üblichen Folgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) kommt im Verkehrsstrafrecht regelmäßig die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO in Betracht. Oftmals beschlagnahmt die Polizei im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten noch vor Ort den Führerschein. Dies kann, insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zu erheblichen Belastungen führen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung kann die Fahrerlaubnis dann endgültig entzogen werden. Es ist daher besonders wichtig die Hilfe eines spezialisierten Anwaltes für Strafrecht in Anspruch zu nehmen, um frühzeitig gegen die Beschlagnahme des Führerscheins vorzugehen.

So sollten Sie sich im Falle einer Straftat verhalten:

Sie sollten den Ermittlungsbehörden gegenüber grundsätzlich keine Aussage machen ohne zuvor mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Nur ein Verteidiger kann einschätzen, ob Ihre Aussage im Strafverfahren zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden kann. Nur so kann eine effektive Verteidigung gewährleistet werden.

Wie hilft Coskun Strafverteidigung?

Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln, um Sie in bester Weise zu verteidigen.

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Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie

uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:

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Im Notfall: 0171 33 488 93

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Kompetente Beratung

    Wenn Sie bereits Unterlagen erhalten haben, helfen diese uns bei der Einschätzung. Diese können Sie uns hier zukommen lassen. Vielen Dank.







    Ihre Vorteile bei uns

    Wir beraten Sie kostenfrei und umfassend über die anstehenden Schritte im Rahmen des Strafverfahrens.

    Hierbei schätzen wir auch die Erfolgsaussichten dahingehend ein, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist.

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    munzur erenler
    22. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    21. März, 2022.
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    Nazmiye Pülümür
    21. März, 2022.