Ihr Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, welche im Straßenverkehr von Verkehrsteilnehmern begangen werden. Die folgenden Straftaten fallen beispielsweise unter das Verkehrsstrafrecht:
Gefährdung des Straßenverkehrs
gemäß § 315c StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
gemäß § 315c StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis
gemäß § 21 StVG
Kennzeichenmissbrauch
gemäß § 22 StVG
Fahrlässige Tötung
gemäß § 222 StGB
Nötigung
gemäß § 240 StGB
Unterlassene Hilfeleistung
gemäß § 323 c StGB
Neben den üblichen Folgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) kommt im Verkehrsstrafrecht regelmäßig die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO in Betracht. Oftmals beschlagnahmt die Polizei im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten noch vor Ort den Führerschein. Dies kann, insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, zu erheblichen Belastungen führen.
Im Rahmen der Hauptverhandlung kann die Fahrerlaubnis dann endgültig entzogen werden. Es ist daher besonders wichtig die Hilfe eines spezialisierten Anwaltes für Strafrecht in Anspruch zu nehmen, um frühzeitig gegen die Beschlagnahme des Führerscheins vorzugehen.
Sie sollten den Ermittlungsbehörden gegenüber grundsätzlich keine Aussage machen ohne zuvor mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Nur ein Verteidiger kann einschätzen, ob Ihre Aussage im Strafverfahren zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden kann. Nur so kann eine effektive Verteidigung gewährleistet werden.
Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln, um Sie in bester Weise zu verteidigen.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
Wir beraten Sie kostenfrei und umfassend über die anstehenden Schritte im Rahmen des Strafverfahrens.
Hierbei schätzen wir auch die Erfolgsaussichten dahingehend ein, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist.