Ihr Strafverteidiger in Eigentums- und Vermögensdelikten
Sowohl Eigentums- als auch Vermögensdelikte richten sich gegen fremdes Vermögen oder dessen Bestandteile. Eigentumsdelikte umfassen dabei alle rechtswidrigen Handlungen, welche sich gegen eine fremde Sache richten. Demgegenüber schützen Vermögensdelikte das Vermögen als Ganzes.
Beispiele für Eigentumsdelike:
Unterschlagung
gemäß § 246 StGB
Raub und seine Modifikationen
gemäß §§ 249 ff. StGB
Räuberische Erpressung
gemäß §§ 253, 255 StGB
Sachbeschädigung
gemäß § 303 StGB
Beispiele für Vermögensdelikte:
Untreue
gemäß § 266 StGB
Hehlerei
gemäß § 259 StGB
Neben den üblichen Folgen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) kommt auch eine Einziehung von Taterträgen gemäß §§ 73 ff. StGB in Betracht.
Das Gericht schöpft in diesen Fällen die durch die Straftat erlangten Mittel oder Gegenstände ab.
Auch hier ist es wichtig anwaltliche Hilfe einzuholen und sich hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten und der möglicherweise notwendigen Verteidigung beraten zu lassen.
Als rechtlicher Laie ist es nahezu unmöglich einzuschätzen, wie die getätigte Aussage im Strafverfahren in rechtlicher Hinsicht von den Ermittlungsbehörden gewertet werden. Dabei kann Nervosität und eine Unterschätzung der Lage bereits in der ersten Befragung schwerwiegende Folgen für das weiterer Verfahren mit sich bringen. Führen Sie sich vor Augen, dass Sie als Beschuldigter nicht dazu verpflichtet sind vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Richter auszusagen und ziehen Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu Rate.
Noch vor Ihrer Aussage analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine ausgefeilte Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Sie kompetent und verlässlich durch alle Stadien des Strafverfahrens und nutzen unsere Fachkompetenz als Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln, um Sie in bester Weise zu verteidigen.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer: