Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
Sie haben bereits Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Rechtsschutzversicherung bei fahrlässiger Körperverletzung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese regelmäßig die Kosten für einen Anwalt.
Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten.
Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht.
Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Wir beraten Sie kostenfrei und umfassend über die anstehenden Schritte im Rahmen des Strafverfahrens.
Hierbei schätzen wir auch die Erfolgsaussichten dahingehend ein, ob eine Verfahrenseinstellung möglich ist.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer: