Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht
Fahrerflucht
Ihnen wird vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben?
Sie haben Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Besonderheiten bei der Fahrerflucht
Gerade bei dem Tatvorwurf der Unfallflucht ist die Sachlage oftmals noch nicht umfassend geklärt. So steht das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft oft vor der Frage:
Die vorgenannten Punkte ermöglichen eine gute Verteidigung.
Lohnt sich ein Anwalt?
Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht.
Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um einen drohenden Führerscheinentzug abzuwenden oder Ihren bereits sichergestellten Führerschein wiederzuerlangen.
Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Ihre Vorteile bei uns
Das erste Gespräch ist bei uns immer kostenfrei. Hier besprechen wir gemeinsame, wie das Vorgehen aussehen könnte und was auf Sie zukommt. Gerne informieren wir Sie hier auch über die Kosten des Verfahrens.
Top bewertet
Fachanwalt für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Kompromisslose Durchsetzung Ihrer Rechte
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:
Kanzlei: +49 221 899 919 85
Im Notfall: +49 171 33 488 93
Unsere Öffnungszeiten
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09:00 - 17:00 Uhr
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