Strafverteidigung in Köln | Anwalt für Strafrecht

Fahrerflucht

Ihnen wird vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben?

Sie haben Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?

Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheins)
Punkte in Flensburg
Eintrag ins BZR (Bundeszentralregister)
Anwalt bei Fahrerflucht

Besonderheiten bei der Fahrerflucht

Gerade bei dem Tatvorwurf der Unfallflucht ist die Sachlage oftmals noch nicht umfassend geklärt. So steht das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft oft vor der Frage:

Wer ist gefahren?
Oft beobachten Nachbarn oder Passanten eine Unfallflucht und verständigen die Polizei, können sich jedoch nicht genau an die Person des Fahrers erinnern.
Kam es zu einem Unfall?
Wenn ja, fand der Unfall im fließenden Straßenverkehr statt?
Ist ein Schaden entstanden und wenn ja, wie hoch ist dieser tatsächlich?

Lohnt sich ein Anwalt?

Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht.

Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um einen drohenden Führerscheinentzug abzuwenden oder Ihren bereits sichergestellten Führerschein wiederzuerlangen.

Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Ihre Vorteile bei uns

Das erste Gespräch ist bei uns immer kostenfrei. Hier besprechen wir gemeinsame, wie das Vorgehen aussehen könnte und was auf Sie zukommt. Gerne informieren wir Sie hier auch über die Kosten des Verfahrens.

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Fachanwalt für Strafrecht

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Kompromisslose Durchsetzung Ihrer Rechte

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