Fahrerflucht
Sie haben Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?
Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!
Gerade bei dem Tatvorwurf der Unfallflucht ist die Sachlage oftmals noch nicht umfassend geklärt. So steht das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft oft vor der Frage:
Die vorgenannten Punkte ermöglichen eine gute Verteidigung.
Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht.
Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um einen drohenden Führerscheinentzug abzuwenden oder Ihren bereits sichergestellten Führerschein wiederzuerlangen.
Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Wir beraten Sie kostenfrei und umfassend über die anstehenden Schritte im Rahmen des Strafverfahrens.
Hierbei schätzen wir auch die Erfolgsaussichten dahingehend ein, ob ein drohender Führerscheinentzug abgewendet bzw. der sichergestellte Führerschein wiedererlangt werden kann.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer: