Fahrerflucht

Waren Sie im Straßenverkehr unterwegs und an einem Verkehrsunfall beteiligt?
Ihnen wird vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben?

Sie haben Post von der Polizei erhalten, Ihr Führerschein wurde sichergestellt oder Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen?

Wir nehmen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles vor!

> Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheins)
  • Punkte in Flensburg
  • Eintrag ins BZR (Bundeszentralregister)
> Besonderheiten bei der Fahrerflucht

Gerade bei dem Tatvorwurf der Unfallflucht ist die Sachlage oftmals noch nicht umfassend geklärt. So steht das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft oft vor der Frage:


  • Wer ist gefahren?
  • Oft beobachten Nachbarn oder Passanten eine Unfallflucht und verständigen die Polizei, können sich jedoch nicht genau an die Person des Fahrers erinnern.
  • Kam es zu einem Unfall?
  • Wenn ja, fand der Unfall im fließenden Straßenverkehr statt?
  • Ist ein Schaden entstanden und wenn ja, wie hoch ist dieser tatsächlich?


Die vorgenannten Punkte ermöglichen eine gute Verteidigung.

> Lohnt sich ein Anwalt?

Als Strafverteidiger stellen wir uns schützend vor Sie. Dabei übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Behörden und dem Gericht.

Wir beantragen Akteneinsicht und setzen alle Mittel ein, um einen drohenden Führerscheinentzug abzuwenden oder Ihren bereits sichergestellten Führerschein wiederzuerlangen.

Wir erarbeiten eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Ihre Vorteile bei uns

Wir beraten Sie kostenfrei und umfassend über die anstehenden Schritte im Rahmen des Strafverfahrens.

Hierbei schätzen wir auch die Erfolgsaussichten dahingehend ein, ob ein drohender Führerscheinentzug abgewendet bzw. der sichergestellte Führerschein wiedererlangt werden kann.

5/5 Sterne Bewertung
bei Anwalt.de
24-Stunden
Notrufnummer
Hohe Chancen
dank langjähriger Erfahrung
Schnelle Bearbeitung und sehr gute Ergebnisse

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Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie

uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:

0221 89991985

Im Notfall: 0171 33 488 93

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Kompetente Beratung

    Wenn Sie bereits Unterlagen erhalten haben, helfen diese uns bei der Einschätzung. Diese können Sie uns hier zukommen lassen. Vielen Dank.