Corona Strafrecht

Delikte im Corona Strafrecht

Das Coronavirus hat in Deutschland sehr viele Aspekte des alltäglichen Lebens vollständig verändert. Auch im Strafrecht haben sich dadurch neue Gebiete gebildet. Ob Ausgangssperren, Übertragungen des Virus oder gefälschte Impfpässe, Sie benötigen einen Kompetenten Strafverteidiger.

Folgend eine Liste:

Fälschung von Gesundheitszeugnissen

gemäß § 277 StGB

Delikte nach dem Infektionsschutzgesetz

IfSG


Urkundenfälschung
gemäß § 267 StGB

Körperverletzung durch Übertragung

gemäß § 223 StGB

TIPS & TRICKS

DARUM SOLLTEN SIE OHNE IHREN RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT KEINE AUSSAGE MACHEN!

Seit Oktober 2021 sind nun Corona Tests kostenpflichtig. Grade dies ist ein Grund dafür, dass gehäuft gefälschte Impfpässe im Umlauf sind.

Wenn dies auffällt, ist besonders eins wichtig: Machen Sie ohne Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht keine Aussage. Schnell verirrt man sich in Diskussionen und belastet sich selbst.

Gefälschter Impfpass – Strafe?

Sollte sich der Straftatbestand einer Urkundenfälschung bewahrheiten, so muss der Besitzer der gefälschten

Urkunde auf der Grundlage des § 267 StGB mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren rechnen.

Sollte es sich um einen sogenannten gewerbsmäßigen Handel mit gefälschten Urkunden handeln kann diese Strafe

sogar noch höher bemessen werden.


Wenn Sie uns mit einem Mandat ausstatten prüfen wir den Vorgang für Sie und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen

die bestmögliche Verteidigungsstrategie.


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uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer:

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Im Notfall: 0171 33 488 93

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