Corona Strafrecht
Das Coronavirus hat in Deutschland sehr viele Aspekte des alltäglichen Lebens vollständig verändert. Auch im Strafrecht haben sich dadurch neue Gebiete gebildet. Ob Ausgangssperren, Übertragungen des Virus oder gefälschte Impfpässe, Sie benötigen einen Kompetenten Strafverteidiger.
Folgend eine Liste:
Fälschung von Gesundheitszeugnissen
gemäß § 277 StGB
Delikte nach dem Infektionsschutzgesetz
IfSG
Körperverletzung durch Übertragung
gemäß § 223 StGB
TIPS & TRICKS
Seit Oktober 2021 sind nun Corona Tests kostenpflichtig. Grade dies ist ein Grund dafür, dass gehäuft gefälschte Impfpässe im Umlauf sind.
Wenn dies auffällt, ist besonders eins wichtig: Machen Sie ohne Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht keine Aussage. Schnell verirrt man sich in Diskussionen und belastet sich selbst.
Sollte sich der Straftatbestand einer Urkundenfälschung bewahrheiten, so muss der Besitzer der gefälschten
Urkunde auf der Grundlage des § 267 StGB mit einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren rechnen.
Sollte es sich um einen sogenannten gewerbsmäßigen Handel mit gefälschten Urkunden handeln kann diese Strafe
sogar noch höher bemessen werden.
Wenn Sie uns mit einem Mandat ausstatten prüfen wir den Vorgang für Sie und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen
die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
Wir sind für Sie da. Über das Formular können Sie Ihre kostenfreie Ersteinschätzung vereinbaren. Alternativ erreichen Sie
uns direkt in unserer Kanzlei unter der Telefonnummer: